Ehe | Trauung

Beziehungen werden nicht nur durch Worte geprägt, sondern auch durch Symbole, die ins Leben sprechen. Das gilt besonders für die Beziehung zwischen Frau und Mann. Wenn zu dieser Beziehung noch die Beziehung zu Gott hinzukommt, dann verbinden sich Glaubens- und Lebensweg in besonderer Weise. Die kirchliche Trauung im Sakrament will dies zum Ausdruck bringen.
Sie kennen sich schon ein Weile? Sie sind glücklich miteinander und haben sich lieben gelernt? Sie wollen zusammenbleiben, Ihr Leben miteinander teilen und Ihre Zukunft gemeinsam gestalten? Jetzt soll Ihre Beziehung verbindlich werden? Dann trauen Sie sich, vertrauen Sie sich einander an, versprechen Sie sich einander die Treue! Weil uns die Ehe heilig ist, feiern wir gerne mit Ihnen Ihre Hochzeit.

Wenn Sie heiraten wollen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro Ihrer Kirchengemeinde.

Informationen, Ideen und Anregungen rund um die Themen kirchliche Trauung und Partnerschaft finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs Ehe und Familie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Welche Unterlagen benötigen wir für unsere kichliche Trauung?

Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigennachweis erbringen: die geschieht in der Regel durch eine aktuelle Taufurkunde, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen Katholiken kann dies länger dauern, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, können ihren Personenstatus "ledig" durch eine eidesstattliche Erklärung. bestätigen.
Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit Januar 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung möglich. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt, hat also keine zivilrechtlichen Wirkungen und muss vom Bischof genehmigt werden.

Welcher Pfarrer ist zuständig?

Grundsätzlich ist der Pfarrer der Heimatpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Fall, dass Paare an einem anderen Ort heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer ein entsprechendes Dokument aus. Allerdings ist es dann an den Paaren selbst, an ihrem Wunschort einen Geistlichen zu finden, der Sie traut.

Können wir an unserem Wunschtermin heiraten?

Das Paar sollte sich frühzeitig (rund sechs bis zwölf Monate vorher) an die zuständige Pfarrgemeinde wenden, damit der Wunschtermin auch Realität werden kann. Es empfiehlt sich, erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Pfarramt verbindliche Absprachen mit dem Gastronomen des ausgewählten Restaurants, dem Fotografen und anderen Beteiligten zu treffen. Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, sodass eine langfristige Planung ratsam ist.

Was ist ein Ehevorbereitungsseminar?

Die Planung einer Hochzeit ist etwas ganz Besonders, bedeutet für jedes Paar aber auch viel Stress. Zwischen Kleideranproben, Menüauswahl und dem Entwerfen der Einladungskarte geht der tiefere Sinn der kirchlichen Trauung schnell verloren. Die katholische Kirche bietet deshalb Ehevorbereitungsseminare an, in denen wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg angesprochen werden. Thematisiert werden zudem auch die Herausforderungen, die sich Paaren in ihrem Zusammenleben in der modernen Gesellschaft stellen müssen.

Was erwartet uns beim Traugespräch?

Einige Monate vor der Eheschließung trifft sich der Pfarrer oder Diakon mit dem Paar zum Traugespräch. Dabei kommen viele verschiedene Themen zur Sprache: Zum einen möchte der trauende Geistliche das Paar besser kennen lernen, damit er die Trauung persönlich gestalten kann. Zum anderen können offene Fragen beispielsweise zur Gottesdienstgestaltung, der Lied- und Textauswahl oder zu den Trauzeugen geklärt werden. Beim Traugespräch wird auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe gesprochen. Dabei geht es um Fragen wie die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. In dem so genannten Ehevorbereitungsprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Inhalte des Gesprächs erfasst.

Was ist, wenn ein Partner katholisch ist, der andere einer anderen christlichen Konfession angehört?

Gehört der Partner einer anderen Konfession an, so verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich "nach Kräften" um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder bemühen wird. Wenn die Kinder in der nichtkatholischen Kirche getauft und erzogen werden, beinhaltet das Versprechen, das der katholische Partner ablegt, u. a. das aktive Mittragen der christlichen Gestaltung des Ehe- und Familienlebens sowie der Förderung der religiösen Erziehung der Kinder.
Die sogenannte ökumenische Trauung zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Wird die katholischen Eheschließungsform nicht eingehalten, ist zur Gültigkeit des Eheabschlusses eine Dispens von derselben erforderlich.

Was müssen religionsverschiedene Partner beachten?

Wenn ein Partner katholisch, der andere nicht christlich getauft ist, liegt das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit vor, von dem zur Gültigkeit der Eheschließung dispensiert werden muss. Der Katholik verspricht auch hier, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich "nach Kräften" um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder bemühen will. Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem andersgläubigen Partner bekannt sein. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners sollten die Ehe bestimmen.

Kann ich nach einer Scheidung erneut heiraten?

„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“
Das katholische Verständnis der Ehe gründet sich auf der Unauflösbarkeit. Nach dieser Sicht kann eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht getrennt werden. Eine Wiederheirat ist in diesem Fall nur beim Tod eines Ehepartners möglich. Es kommt freilich immer wieder vor, dass keine gültige Ehe zustande gekommen ist. Im persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob die Voraussetzungen für ein dann zu führendes Ehenichtigkeitsverfahren gegeben sind.

Müssen Trauzeugen katholisch oder getauft sein?

Bei einer katholischen Trauung sind im Gegensatz zum staatlichen Recht zwei Trauzeugen notwendig, die in der Lage sein müssen, den Trauunsvorgang zu erfassen und durch Unterschrift zu bestätigen. Rechtlich notwendig zur Trauzeugenschaft ist ein christlichen Bekenntnis nicht, wenn auch sinnvoll. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wie wird der Traugottesdienst gestaltet?

Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein Fest im Rahmen eines Gottesdienstes. Die Liturgie gibt einen gewissen Rahmen vor. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen einbringt, z .B. selbst Texte aus dem Evangelium, Fürbitten und Lieder auswählt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung.